Am Samstagmorgen hat der Beschuldigte der auf dem Bett liegenden und entkräfteten Straf- und Zivilklägerin angekündigt, mit ihr schlafen zu wollen, nachdem sie sich bereits die ganze Nacht lang gestritten hatten und er ihr gedroht und sie beschimpft, anspuckt, an den Haaren gerissen, ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestossen, gebissen und gewürgt hatte. Daraufhin hat er sie und sich selber ausgezogen, sich ein Kondom übergestreift und den vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Orgasmus vollzogen, obwohl sie ihm zuvor gesagt hatte «nei la mi la si».