Wie im Rahmen der Aussagewürdigung festgehalten, erachtet die Kammer die Schilderung der Straf- und Zivilklägerin zum erzwungenen Geschlechtsverkehr als glaubhaft und somit folgenden Sachverhalt als erstellt: Am Samstagmorgen hat der Beschuldigte der auf dem Bett liegenden und entkräfteten Straf- und Zivilklägerin angekündigt, mit ihr schlafen zu wollen, nachdem sie sich bereits die ganze Nacht lang gestritten hatten und er ihr gedroht und sie beschimpft, anspuckt, an den Haaren gerissen, ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestossen, gebissen und gewürgt hatte.