Diese Feststellungen wurden im Ergänzungsgutachten vom 5. Juli 2021 bestätigt (pag. 894). Angesprochen auf die Aussage, wonach der Beschuldigte zu den ihm vorgeworfenen Handlungen gar nicht fähig sei, führte Dr. med. F.________ an der Berufungsverhandlung jedoch aus, dies sei eine gewagte Aussage, da fast jeder Mensch je nach Situation zu einer Gewalttat fähig sei (pag. 1005 Z. 29). Auf Vorhalt des Berichts vom 10. November 2020 von Dr. med. H.________ bestätigte Dr. med. F.________, dass der Beschuldigten grundsätzlich keine überdauernde Gewaltbereitschaft für «hands on-Geschichten» zeige. Dr. med. H.________ schreibe «unter normalen