Diese Aussagen zur fehlenden Regulation seiner Meinungsäusserungen korrespondieren mit den Ausführungen im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 21. November 2016: Darin wurde dem Beschuldigten ein verändertes Verhalten mit affektiver Instabilität, Reizbarkeit, Aggressivität, Überreaktion bei kleinsten Frustrationen oder Konflikten, Schwierigkeiten bei der Kontrolle seiner Affektregulation, verminderte Impulskontrolle mit eingeschränkter Selbstkritik, mangelndes Taktgefühl und Schwierigkeiten, die Perspektive anderer zu übernehmen, attestiert (pag. 327). Diese Feststellungen wurden im Ergänzungsgutachten vom 5. Juli 2021 bestätigt (pag.