Der Brief und die E-Mails, welche der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin schickte, lassen sich ebenfalls nicht mit dieser Version in Einklang bringen. Darin entschuldigte sich der Beschuldigte für das, was vorgefallen sei, bezeichnete sich selber als «Arschloch», hoffte, dass die Straf- und Zivilklägerin keine Schmerzen mehr von ihm tragen möge und wünschte ihr gute Besserung (pag. 121 und pag. 209 ff.). Auf Vorhalt gab er an, er habe mit dem Brief wohl noch «irgendetwas retten» wollen (pag. 200 Z. 181).