Beschuldigter: pag. 192 Z. 189). Dies ist durch das Anrufprotokoll des Mobiltelefons der Straf- und Zivilklägerin objektiviert (pag. 217). Nachdem die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten aufgefordert hatte, ihr ihr Handy zurückzugeben, entwickelte sich zwischen den beiden ein Streit, im Zuge dessen der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin beschimpfte, anspuckte, an