145 Z. 205; Beschuldigter: pag. 181 Z. 42 ff.). Im Anschluss daran behändigte der Beschuldigte das Mobiltelefon der Straf- und Zivilklägerin, durchsuchte dieses und verlangte von der Strafund Zivilklägerin Auskunft über ihre männlichen Kontakte, insbesondere I.________ (Straf- und Zivilklägerin: pag. 143 Z. 61 ff., pag. 150 Z. 52 ff., pag. 170 Z. 512, pag. 982 Z. 34; Beschuldigter: pag. 181 Z. 43 ff.). Der Beschuldigte versuchte in der Folge mehrfach, I.________ zu kontaktieren und führte auch ein kurzes telefonisches Gespräch mit diesem (Straf- und Zivilklägerin: pag. 150 f. Z. 84 ff., pag. 695 Z. 28; Beschuldigter: pag.