Die einzelnen Vorwürfe in der Anklageschrift sind im Kontext der gesamten Geschehnisse in der Tatnacht zu betrachten. Es wird aus diesem Grund eine Würdigung des Rahmengeschehens vorangestellt, in der auch Handlungen thematisiert werden, betreffend derer das Verfahren infolge der Verjährung rechtskräftig eingestellt wurde. Gemäss den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin besuchte diese den Beschuldigten am Abend des 7. August 2015 in seiner Wohnung, wo die beiden gemeinsam zu Abend assen und einvernehmlichen Sex hatten (Straf- und Zivilklägerin: pag. 142 Z. 58, pag. 145 Z. 205;