Vereinzelt hat auch der Beschuldigte glaubhafte Angaben gemacht, auf die abgestellt wird. Beigezogen werden zudem die Aussagen der Auskunftsperson P.________ (pag. 172 ff.), die E-Mails und der Brief des Beschuldigten (pag. 121 und pag. 209 ff.) sowie die Fotodokumentation vom 22. Oktober 2015 (pag. 122 ff.) und der Arztbericht vom 9. August 2015 (pag. 139). 10.5.1 Rahmengeschehen Die einzelnen Vorwürfe in der Anklageschrift sind im Kontext der gesamten Geschehnisse in der Tatnacht zu betrachten.