Völlig im Gegensatz dazu schilderte er tags darauf an der Hafteröffnung, er habe erst in diesem Zeitpunkt, als die Straf- und Zivilklägerin die Pfanne mit kochendem Wasser in der Hand gehalten und ihn mit grossen Augen angeschaut habe, verstanden, dass sie Angst vor ihm gehabt habe, weil sie ihm so habe drohen müssen (pag. 191 Z. 151). Am 17. Januar 2018 beschrieb der Beschuldigte dieselbe Situation in Bezug auf das Auftreten der Straf- und Zivilklägerin erneut anders: Auf Vorhalt seiner ersten Aussage gab er an, die Straf- und Zivilklägerin habe ein hämisches, schadenfreudiges Lachen im Gesicht gehabt (pag. 204 Z. 330).