Er habe gedacht, sie wolle ihm etwas Böses antun und habe sie an den Haaren zu Boden gezogen, um nicht verbrannt zu werden. Er habe das heisse Wasser in den Schüttstein geleert, ihr gesagt «ist es das was du willst» und die Pfanne mit einem kleinen Rest Wasser hin und her geschüttet (pag. 183 Z. 126 ff.). Völlig im Gegensatz dazu schilderte er tags darauf an der Hafteröffnung, er habe erst in diesem Zeitpunkt, als die Straf- und Zivilklägerin die Pfanne mit kochendem Wasser in der Hand gehalten und ihn mit grossen Augen angeschaut habe, verstanden, dass sie Angst vor ihm gehabt habe, weil sie ihm so habe drohen müssen (pag.