21 sen, gewürgt, beschimpft und an den Haaren gezogen zu haben. Je länger je konsequenter sprach er zwar nur noch von «Ohrfeigen», die er ihr auf ihr Verlangen hin während dem Sex verabreicht habe, bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass diese Erklärung nicht stimmen kann: Seine ersten Aussagen können nicht anders verstanden werden, als dass es – wie von der Straf- und Zivilklägerin geschildert – im Zuge eines Streits zu Gewaltanwendung kam.