20 ob sie nach den Schlägen geweint und/oder geschrien habe, gab er zuerst an, er wisse es nicht, er glaube nicht. Nach Verlesen des Protokolls ergänzte er jedoch, er glaube, sie habe geweint. Das sei auch schon vorher passiert, wenn sie zusammen ein bisschen härter Sex gehabt hätten (pag. 191 Z. 137 ff.). Ebenfalls am 10. August 2015 schilderte er weiter, dass er im Zeitpunkt, als die Straf- und Zivilklägerin die Pfanne mit dem kochenden Wasser in der Hand gehalten und ihn mit grossen Augen angeschaut habe, verstanden habe, dass sie Angst vor ihm gehabt habe (pag. 191 Z. 151).