183 Z. 149 ff.). Weiter gab er an, es stimme, dass er sie gebissen habe, weil sie ihm Sachen respektive ihr Natel aus den Händen habe reissen wollen (pag. 184 Z. 164). Tags darauf an der Hafteröffnung wurde der Beschuldigte gefragt, wie oft er in der Nacht von Freitag auf Samstag auf die Straf- und Zivilklägerin eingeschlagen habe. Er gab zur Antwort, es nicht genau zu wissen. Vielleicht ein oder zwei Mal. Am Freitag habe er versucht herauszufinden, warum sie ihm etwas vormache. Er habe ihr mit der einen Hand den Hals zugehalten (pag. 190 Z. 120). Er habe ihr mit der offenen Hand einen «Chlapf» gegeben (pag. 191 Z. 126).