Bereits in der ersten Einvernahme stellte er die ihm vorgeworfenen Gewalthandlungen somit in Zusammenhang mit einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten. In den beiden ersten Einvernahmen schilderte der Beschuldigte gewisse Gewalthandlungen jedoch auch in einem anderen Kontext. Am 9. August 2015 gab er etwa an, die Straf- und Zivilklägerin habe ihn gestossen, als er in ihr Natel geschaut habe und sie damit nicht einverstanden gewesen sei. Er habe sie zurückgestossen, sie sei hingefallen und mit dem Kopf gegen die Sur- round-Boxen am Boden gestossen (pag. 183 Z. 149 ff.).