an. In Bezug auf die Gewaltanwendung gegenüber der Straf- und Zivilklägerin erzählte der Beschuldigte in der ersten Einvernahme einerseits, sie habe ihn aufgefordert, sie «härter anzupacken». Daraufhin habe er ihr «eins gehauen», worauf sie ihn aufgefordert habe, «genauer und fester» zu schlagen. Danach hätten sie Sex gehabt (pag. 182 Z. 64 ff.). Er bestätigte zudem, die Straf- und Zivilklägerin als «Schlampe» betitelt und sie angespuckt zu haben, dies sei auch auf ihren Wunsch hin geschehen (pag. 183 Z. 122). Bereits in der ersten Einvernahme stellte er die ihm vorgeworfenen Gewalthandlungen somit in Zusammenhang mit einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten.