121) bei deren Kollegin hinterlassen, damit die Strafund Zivilklägerin zur Polizei gehen und ihn anzeigen müsse, da er etwas habe machen müssen, damit «diese Frau», die ihr […; Auslassung aus Gründen der Anonymisierung] missbraucht und ihn gemobbt und gedemütigt habe, keine Gewalt mehr über ihn ausüben könne (pag. 1000 f. Z. 36 ff.). Er habe mit 10 Jahren gelernt: Wenn ein Mann selbst eine Gewalttat zugebe, müsse man ihm diese immer noch beweisen können. Da er wisse, dass er nicht fähig sei zu dem, was er dort drinnen gesagt habe, habe er sich nie einen Stress gemacht (pag. 1002 Z. 21).