192 Z. 180). Dies wird durch den aktenkundigen Brief und die E-Mails vom Beschuldigten an die Straf- und Zivilklägerin allerdings deutlich widerlegt – es war der Straf- und Zivilklägerin offenbar ein grosses Anliegen, dass der Beschuldigte auf Cannabis verzichtete (pag. 152 Z. 171, pag. 121 und pag. 209 ff.). Ein weiteres Beispiel für diese Entwicklung sind die Erzählungen des Beschuldigten zu einem Urlaub in N.________, den die beiden aufgrund von medizinischen Problemen von S.________ noch am Flughafen abgebrochen hatten. Am 10. August 2015 schilderte der Beschuldigte diesen Ferienabbruch noch nüchtern und übereinstimmend mit der Straf- und Zivilklägerin (pag. 190 Z. 105).