18 Beschuldigten auf, die Straf- und Zivilklägerin zu diskreditieren und die gesamten Vorfälle als eine Art missgünstige Intrige darzustellen. So wurden etwa seine Beschreibungen der sexuellen Aktivitäten mit der Straf- und Zivilklägerin im Verlaufe des Verfahrens immer extremer und befremdlicher. Zu Beginn beschrieb er diese als stets einvernehmlich, wobei sie ihn in der Tatnacht zum ersten Mal aufgefordert habe, sie beim Sex zu schlagen (pag. 182 Z. 64 ff.). Später erzählte er, dies habe sie bereits im März gesagt, sie hätten schon die ganze Zeit «so» Sex gehabt (pag. 202 Z. 268 ff.).