10.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte fiel in den Einvernahmen immer wieder mit lautem, bisweilen ausfallendem Verhalten auf. Dieses Verhalten ist Mithilfe der zahlreichen ärztlichen Berichte inkl. forensisch-psychiatrischem Gutachten und Ergänzungsgutachten differenziert zu beurteilen: Der Beschuldigte leidet infolge L.________ an einer organischen Persönlichkeitsstörung. Er zeigt dadurch eine affektive Instabilität, Reizbarkeit und Aggressivität, verfügt über eine verminderte Impulskontrolle mit eingeschränkter Selbstkritik, mangelndes Taktgefühl und Schwierigkeiten, die Perspektive anderer zu übernehmen.