Der vorübergehende Umzug in das in M.________ gelegene Frauenhaus hatte für die Straf- und Zivilklägerin im Alltag einschneidende Konsequenzen (vgl. pag. 169 Z. 475 ff.) und führte gleichzeitig dazu, dass ihr Auftreten als Schutzsuchende während der ganzen Aufenthaltsdauer im Fokus stand. Die Tatsache, dass die Straf- und Zivilklägerin dennoch für mehrere Monate im Frauenhaus blieb (pag.