16 Anders als die Verteidigung sieht die Kammer auch in der Begründung der Strafund Zivilklägerin für ihren Kreislaufkollaps kein Grund, an ihren Aussagen zu zweifeln. Selbst wenn der Zusammenbruch am Samstagmorgen stattfand und die letzte Mahlzeit am Freitagabend somit noch nicht «tagelang» her war (pag. 984 Z. 31), ist nachvollziehbar, dass die .________ cm grosse und damals lediglich .