Ihre Schilderungen wirken denn auch anschaulich, etwa, wenn sie das Würgen auf Vorhalt der Aussage des Beschuldigten spontan «an die Haustüre» verortete und plastisch beschrieb, wie sie Angst gehabt habe, weil sie in den Augen des Beschuldigen nicht habe erkennen können, ob er wieder loslassen würde. Eine Steigerung ist einzig darin zu erkennen, dass sie zunächst sagte, sie glaube, sie habe noch Luft bekommen, an der Hauptverhandlung dann aber schilderte, sie habe keine Luft mehr bekommen. Dies führt nicht dazu, dass die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin insgesamt unglaubhaft erscheinen.