Dieser beschrieb an der Hafteröffnung am 10. August 2015 jedoch von sich aus, er habe ihr mit der einen Hand den Hals zugehalten (pag. 190 Z. 122). Auf Vorhalt dieser Aussage bestätigte die Straf- und Zivilklägerin dies am 17. Januar 2018 mit den Worten «Ja, an der Haustüre». Sie wisse nicht mehr so genau, wann das geschehen sei, eher am Anfang. Er habe sehr fest zugedrückt, sie habe sehr, sehr Angst gehabt. Sie habe probiert, sich zu wehren, so gut es gegangen sei, aber er sei sehr stark (pag. 160 Z. 152 ff.). Sie glaube, sie habe noch Luft bekommen, als er mit seiner Hand zugedrückt habe, sie könne sich aber nicht mehr so gut erinnern (pag. 161 Z. 168 ff.).