13 gelöscht habe, da sie sich nicht mehr detailliert erinnern könne und alles gelöscht habe, was den Beschuldigten betreffe (pag. 698 Z. 17 ff.). An der Berufungsverhandlung führte sie aus, es habe ein Video und ein Foto von ihr gegeben. Ein Foto, auf dem sie angezogen gewesen sei, aber blaue Flecken gehabt und geweint habe. Sie wisse nicht, warum er dieses Foto von ihr gemacht und wer es gelöscht habe. Als sie am nächsten Tag auf der Polizei gewesen sei, habe sie ihnen ihr Handy gegeben und sie hätten alles sicherstellen können, was drauf gewesen sei an Fotos und Videos.