Das Video sei mit ihrem eigenen Handy gemacht worden, sie habe dieses im Nachhinein aber nicht gesehen. Sie wisse, dass er ein Video gemacht habe, weil er während dem Sex das Natel in seinen Fingern gehabt habe (pag. 164 f. Z. 317 ff.). Auf Frage, ob der Beschuldigte das Video im Nachhinein gelöscht habe, sagte sie, sie wisse einfach noch, dass sie kein Video gesehen habe, aber sie wisse nicht, wer es gelöscht habe (pag. 165 Z. 326). An der Hauptverhandlung schilderte die Straf- und Zivilklägerin auf Frage zum Thema Video, sie könne sich an ein Video erinnern, in dem sie «vergrännet» gewesen sei. Sie wisse nicht mehr, ob es ein Foto oder ein Video gewesen sei.