12 und Zivilklägerin schilderte auch ihren eigenen Anteil an der entstandenen Dynamik, wie etwa, dass sie ihn mit der Pfanne mit kochendem Wasser «bedrohlich» angeschaut habe (pag. 166 Z. 362; siehe auch pag. 143 Z. 96) oder sich gewehrt habe (pag. 160 Z. 131). Sie erzählte weiter, wie sich der Beschuldigte nach dem Zusammenbruch und den Verbrennungen um sie gekümmert habe und zögerte demnach nicht, entlastende Handlungen des Beschuldigten zu benennen.