984 Z. 22). Mit Blick auf die von ihr beschriebene Verzweiflung ist auch ihre Aussage nachvollziehbar, wonach sie ihm immer wieder gesagt habe, es tue ihr leid – versuchte sie doch offenbar alles in der Hoffnung, der Beschuldigte würde sich beruhigen und sie gehen lassen (pag. 143 Z. 83 ff. und pag. 162 Z. 207). Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sprechen auch ihre Schilderungen des Geschlechtsverkehrs und zwar gerade wegen der schlichten Erzählweise.