697 Z. 5 und Z. 16). Auch an der Berufungsverhandlung nannte sie auf die Fragen, was ihr als Erstes in den Sinn komme und was für sie das Schlimmste gewesen sei, sofort die Angst und beschrieb plastisch, wie sie nicht habe einschätzen können, zu was der Beschuldigte fähig sei und wie sie auch in der Zeit danach Angst gehabt habe, zu ihren Freunden oder in ihre eigene Wohnung zu gehen (pag. 982 Z. 15 und Z. 27). Bemerkenswert ist weiter ihre Schilderung, wie ihr einmal der Gedanke gekommen sei, die Wohnung durch ein Fenster zu verlassen, was natürlich utopisch gewesen sei, weil sich die Wohnung im 4. Stock befunden habe (pag. 144 Z. 126, pag. 151 Z. 119 und pag. 984 Z. 22).