Die Strafund Zivilklägerin erzählte das Erlebte anschaulich, nachvollziehbar, mit teilweise originellen Details und nebensächlichen Beobachtungen. Eindrücklich und mit dem geschilderten Geschehen ohne weiteres vereinbar beschrieb sie etwa immer wieder, dass sie eine sehr starke Angst verspürt habe (pag. 145 Z. 196, pag. 160 Z. 138 und Z. 160, pag. 161 Z. 198, pag. 162 f. Z. 240 ff., pag. 696 Z. 27 und Z. 46, pag. 697 Z. 5 und Z. 16).