144 Z. 121). Ebenfalls in der ersten Einvernahme beschrieb sie, dass der Beschuldigte sie verteilt über die 24 Stunden etliche Male mit der offenen Hand und mit gestrecktem Arm ins Gesicht geschlagen und dabei «richtig durchgezogen» habe (pag. 144 Z. 147) und dass sie zuletzt am gleichen Abend vor dem Streit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätten (pag. 145 Z. 205). Sie gab weiter an, der Beschuldigte habe in den 24 Stunden «sicher gegen 15 Joints» geraucht. Davon habe er ihr ein paar Züge gegeben zur Beruhigung (pag. 146 Z. 252).