Während sie Wasser für Teigwaren gekocht habe, habe der Beschuldigte sie erneut gepackt, zu Boden gerissen und mit der Hälfte des Wassers aus der Pfanne übergossen. Danach habe sie ihm gedroht, auf dem Balkon so lange zu schreien, bis die Nachbarn die Polizei verständigen würden. Dadurch sei er zur Besinnung gekommen, worauf er die Türe geöffnet und sie die Wohnung verlassen habe (pag. 142 ff. Z. 58 ff.).