Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 31. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist, insofern als das Verfahren wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten, beides angeblich begangen in der Zeit vom 7. August 2015, ca. 22:00 Uhr bis 8. August 2015, ca. 23:30 Uhr in G.________, z. N. von C.________, eingestellt wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1.1. der Vergewaltigung, begangen am Morgen des 08.08.2015, in G.________, z. N. von C.________;