Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen Daten seien zu löschen. 2. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 3. Die erforderlichen weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. 5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte was folgt (pag. 1040 f): I.