4. Berufungsverhandlung Die Zivilklägerin teilte am 14. September 2021 mit, an der Berufungsverhandlung nicht teilzunehmen (pag. 938). Der Antrag der Straf- und Zivilklägerin auf Konfrontationsvermeidung und Dispensation von der Verhandlung mit Ausnahme ihrer eigenen Einvernahme wurde im Vorfeld der Berufungsverhandlung gutgeheissen (pag. 963 und pag. 967). Ebenso wurde das Gesuch der Verteidigung auf Dispensation des Beschuldigten von der Berufungsverhandlung mit Ausnahme seiner eigenen Einvernahme gutgeheissen (pag. 969 und pag. 973).