2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Februar 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 667). Mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung vom 14. Oktober 2020 zugestellt (pag. 777). Diese wurde vom Beschuldigten am 16. Oktober 2020 in Empfang genommen (pag. 780). Mit Schreiben vom 4. November 2020 erklärte der Beschuldigte fristgerecht die Berufung und gab an, die Berufung werde auf Ziff. II., III., IV. und V. des erstinstanzlichen Urteils beschränkt (pag. 785).