3. der Freiheitsberaubung und Entführung, teilweise versucht begangen am 13./14. Mai 2015 in Bern bzw. X.________ z.N. von F.________ und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 123 Ziff. 1, 181 Abs. 1, 183 Ziff. 1 aStGB 426 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung von 9/10 der auf sie entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'619.75, ausmachend CHF 10'457.75.