Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 13. November 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand/evtl. Gehilfenschaft dazu, angeblich gemeinsam begangen mit B.________ am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________, freigesprochen wurde. II. C.________ wird schuldig erklärt: 1. der einfachen Körperverletzung, begangen am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________, 2. der Nötigung, mehrfach begangen am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________,