Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'630.35. 3. zur Bezahlung von 2/3 der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'500.00, ausmachend CHF 3'000.00. Die auf B.________ entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 4'500.00 trägt der Kanton Bern im Umfang von 1/3, ausmachend CHF 1'500.00 III.