1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 13./14. Mai 2015 in X.________ z.N. von F.________, 2. der Freiheitsberaubung und Entführung, teilweise versucht begangen am 13./14. Mai 2015 in Bern bzw. X.________ z.N. von F.________ und gestützt darauf sowie aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs gemäss Ziff. A.I.2 hiervor 70 in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 43, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 122, 181 Abs. 1, 183 Ziff. 1 aStGB 426 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten.