Da Rechtsanwalt E.________ erst nach erfolgter Berufungsanmeldung als (privater) Verteidiger der Beschuldigten 1 mandatiert wurde, musste er sich für das Berufungsverfahren neu in den Fall einarbeiten. Im Berufungsverfahren ergaben sich keine besonderen Weiterungen. Die oberinstanzlichen Hauptverhandlung inkl. Urteilseröffnung dauerte acht Stunden und damit weniger lang als in der Kostennote veranschlagt. Der gebotene Zeitaufwand ist leicht unterdurchschnittlich.