67 In tatsächlicher Hinsicht hat die Beschuldigte 2 den vorgeworfenen Sachverhalt nur in wenigen Punkten bestritten. In rechtlicher Hinsicht boten sich keine aussergewöhnlichen Schwierigkeiten. Für ein Kollegialgericht erscheint die Schwierigkeit der Sache knapp durchschnittlich, jedoch an der Grenze zu unterdurchschnittlich. Der Aktenunmfang ist für ein kollegialgerichtliches Verfahren mit zwei Ordner Vorakten unterdurchschnittlich. Da Rechtsanwalt E._