_ macht oberinstanzlich mit Honorarnote vom 16. August 2021 (pag. 945 ff.) ein Honorar von CHF 14'676.60 geltend, sich zusammensetzend aus einem eigenen Arbeitsaufwand von 44:55 Stunden zu CHF 300.00 und einen Arbeitsaufwand von 00:05 Stunden zu CHF 150.00 (Arbeitsaufwand des Kandidaten), Auslagen von CHF 139.80 und Mehrwertsteuer von CHF 1'049.30. Die Kammer erachtet das geltend gemachte Honorar in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als nicht in diesem Umfang geboten. Die Bedeutung der Streitsache ist aus objektiver Sicht zu bewerten.