66 nachzahlungspflichtig. Hinsichtlich des verbleibenden Drittels besteht keine Rückund Nachzahlungspflicht. 24.3 Entschädigung der Beschuldigten 2 Die Beschuldigte 2 hat oberinstanzlich für ihre Verteidigung (privat) Rechtsanwalt E.________ mandatiert. Für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren ist der Beschuldigten 2 – entsprechend der Verteilung zu den Verfahrenskosten – eine anteilsmässige Entschädigung auszurichten.