Kosten des erstinstanzlichen Gerichts: CHF 6'250.00; Auftritt der Staatsanwaltschaft: CHF 1'000.00) daher vollumfänglich zu tragen. Die Beschuldigte 2 wurde vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit gefährlichen Gegenstand/evtl. Gehilfenschaft dazu, freigesprochen. Dieser Freispruch ist mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen. In den übrigen Anklagepunkten wird die Beschuldigte 2 verurteilt. Die auf die Beschuldigte 2 entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf CHF 11'619.75 (Kosten der Untersuchung: CHF 4'369.75 [pag. 353]; Kosten des erstinstanzlichen Gerichts: CHF 6'250.00;