Eine Strafe im Bereich von 10 erscheint insgesamt angemessen, wovon – aufgrund des zeitlich, sachlich und situativ engen Zusammenhangs der Delikte – 5 Monate asperierend zu berücksichtigen sind. 22.5 Zwischenfazit Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass aufgrund der Tatkomponenten eine Strafe von 25 Monaten Freiheitsstrafe verschuldensmässig angemessen ist.