62 Damit resultiert eine Einsatzstrafe von 7 Monaten Freiheitsstrafe. 22.3 Asperation für die einfache Körperverletzung 22.3.1 Objektive Tatschwere Der Straf- und Zivilkläger erlitt zahlreiche Verletzungen (u.a. Rippenserienbruch), welche einen Spitalaufenthalt von rund vier Tagen zur Folge hatten. Die Verletzungen dürften jedoch folgenlos abgeheilt sein und es waren keine grösseren medizinischen Eingriffe notwendig.