Da der Versuch, den Straf- und Zivilkläger an die Grenze von Italien zu verbringen, nebst der Entführung nach X.________ und dem Festhalten in X.________ nur einen kleinen Teil der Gesamttat betrifft, rechtfertigt sich aufgrund der teils lediglich versuchten Begehung dieses Delikts nur eine marginale Strafmilderung. Angezeigt erscheint eine Reduktion der verschuldensangemessenen Strafe von 8 Monaten um einen Monat.