59 im Jahr 2015 weitgehend abgeschlossen war, erfolgte die Anklage erst am 22. März 2018. Mithin vergingen zwischen der Eröffnung der Strafuntersuchung und der Anklageerhebung – ohne dass ein aufwändiges Beweisverfahren erforderliche gewesen wäre – beinahe drei Jahre. Vom Eingang der Anklageschrift bei der Vorinstanz bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. – 13. November 2019 vergingen wiederum rund 20 Monate. Die Redaktion der erstinstanzlichen Urteilsbegründung dauerte nochmals rund 11 Monate.