Bei dieser Gelegenheit gelang ihm jedoch die Flucht, so dass die beiden Beschuldigten ihren Plan, den Straf- und Zivilkläger gegen dessen Willen an die Grenze von Italien zu bringen, schliesslich aufgeben mussten. Andererseits wusste der Beschuldigte jederzeit, wo er sich befand, und es war eine ihm vertraute Person, die Beschuldigte 2, zugegen.